AGB

SWISS BUSINESS SUMMIT AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0 (7. Juli 2026) Die Leistungen und Angebote der SWISS BUSINESS SUMMIT AG (CHE-190.508.106), Kornfeldstrasse 2, CH-6210 Sursee, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von der SWISS BUSINESS SUMMIT AG schriftlich bestätigt werden. 

 

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Swiss Business Summit AG (nachfolgend „Veranstalterin“) und den Käufern bzw. Inhabern von Eintrittskarten (nachfolgend „Teilnehmende“) für alle von der Veranstalterin durchgeführten Events. 
  2. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden haben keine Gültigkeit, ausser die Veranstalterin hat diesen im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 
  3. Der Vertrag über den Ticketkauf kommt verbindlich zustande, sobald die Veranstalterin die Bestellung des Teilnehmenden per E-Mail bestätigt oder die digitalen Tickets zustellt. 

 

2. Zahlungskonditionen und Einlassrecht 

  1. Alle Ticketpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern auf der Abrechnung nicht explizit anders deklariert. 
  2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen. Liegen zwischen dem Ticketkauf und dem Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, ist der Betrag sofort fällig. 
  3. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Tickets bei Zahlungsverzug einseitig zu stornieren. Der Einlass zum Event wird nur gewährt, wenn die Zahlung bis zum Veranstaltungsbeginn vollständig bei der Veranstalterin eingegangen ist. 

 

3. Keine Rückgabe / Abgeschwächte Stornierungsregelung 

  1. Grundsatz: Ein Umtausch oder eine Rückgabe von käuflich erworbenen Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Da die Tickets auf eine andere Person übertragen werden können (siehe Ziffer 4), trägt der Teilnehmende das Risiko des Nichterscheinens (z.B. bei Krankheit, Unfall oder beruflichen Verhinderungen) selbst. Der Abschluss einer privaten Annullierungskostenversicherung wird empfohlen. 
  2. Abgeschwächte Kulanz-Ausnahme: Sollte ein Teilnehmender das Ticket ausnahmsweise gar nicht nutzen können und keine Ersatzperson finden, gelten folgende restriktiven Bedingungen für eine schriftliche Stornierung (per E-Mail): 
    • Bis spätestens 30 Tage vor dem Event: Die Veranstalterin erstattet 50 % des Ticketpreises zurück. 
    • Weniger als 30 Tage vor dem Event: Eine Rückerstattung ist komplett ausgeschlossen; der Ticketpreis verfällt zu 100 % als pauschaler Aufwandsersatz. 
  3. No-Show-Gebühr für Freitickets: Wird ein kostenloses Ticket (z. B. aus Sponsoring-Kontingenten oder Spezial-Einladungen) beansprucht und erscheint der Teilnehmende ohne schriftliche Abmeldung (bis 48 Stunden vor Eventbeginn) nicht, wird eine pauschale Bearbeitungs- und Catering-Gebühr von CHF 150.00 in Rechnung gestellt. 

 

4. Ticketübertragung und Namensänderung 

  1. Die Eintrittskarten sind personengebunden. Ein unautorisierter gewerblicher Weiterverkauf oder das Aufteilen von Mehrtagestickets auf mehrere Personen ist strikt untersagt. 
  2. Kann ein Teilnehmender nicht am Event teilnehmen, kann das Ticket bis maximal 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenlos auf eine Ersatzperson umgeschrieben werden. Die Namensänderung muss der Veranstalterin schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. 

 

5. Programmanpassungen und Event-Verschiebung (Höhere Gewalt) 

  1. Änderungen im Programmablauf oder der Wechsel einzelner Referenten liegen im Wesen von Live-Events. Sie berechtigen den Teilnehmenden weder zu einem Ticketrabatt noch zum Vertragsrücktritt. 
  2. Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördlichen Auflagen, Epidemien oder Streiks) verschoben werden, behalten alle Tickets automatisch ihre Gültigkeit für das neu angesetzte Datum. Eine Barauszahlung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. 
  3. Kann die Veranstalterin kein Ersatzdatum anbieten und muss den Event komplett absagen, wird der Ticketpreis in Form eines Wertgutscheins (100 %) für die nächste Folgeveranstaltung erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche (z. B. für bereits gebuchte Hotels oder Anreisen) sind vollumfänglich ausgeschlossen. 

 

6. Haftungsausschluss 

  1. Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sowohl im vertraglichen als auch im ausservertraglichen Bereich aus. 
  2. Die Haftung für das Verhalten, Fehler oder Versäumnisse von beigezogenen Hilfspersonen (gemäss Art. 101 OR) – wie beispielsweise Event-Locations, Security, Technik-Dienstleister oder Catering-Partner – wird komplett wegbedungen. 
  3. Es wird keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Verlust von persönlichen Gegenständen während der Veranstaltung übernommen. 
  4. In jedem Fall ist die maximale Schadenersatzpflicht der Veranstalterin betragsmässig auf die Höhe des vom jeweiligen Teilnehmenden effektiv bezahlten Ticketpreises beschränkt. 

 

7. Aufnahmen von Bild und Ton 

  1. Am Event werden Foto-, Video- und Event-Aufnahmen für Marketingzwecke, Social-Media-Kanäle sowie für die Berichterstattung der Veranstalterin und deren Partnerorganisationen gemacht. 
  2. Mit dem Kauf des Tickets und dem Betreten des Event-Areals erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass Bildmaterial, auf dem er zu sehen ist, honorarfrei und zeitlich unbeschränkt verwendet werden darf. 

 

8. Datenschutz und Schlussbestimmungen 

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet und nur soweit an Dritte weitergegeben, wie es für die Organisation des Events (z. B. Badge-Druck, Einlasskontrolle) zwingend notwendig ist. 

  1. Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmenden und der Veranstalterin findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. 
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Differenzen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Sursee. 
  3. Community: ? Wie könnten wir dies machen? Wann müssen wir was machen, damit wir keine Probleme kriegen? 
  4. Networking und Teilnehmerliste: Für das Networking werden Daten wie Name, Vorname, Firma und Funktion auf dem Networking Portal aufgeschaltet. Dies passiert in den Wochen vor dem Event. Es ist jederzeit möglich Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen. Bei kurzfristig eingelegtem Widerspruch kann nicht in jedem Fall garantiert werden, dass der Eintrag rechtzeitig entfernt werden kann.